Bitte schreiben Sie an den Vorstand, als Anwärter für einen freien Kleingarten im KGV Am Petersberg e. V.

Ihre Bewerbungen für eine Gartenparzelle im KGV Am Petersberg behalten ihre Gültigkeit 12 Monate. Sie können danach wieder Verlängern.

Bitte per E-Mail mit Anhang als Briefformat.

Der Vorstand druckt sich diesen dann aus.  
Es sollte eine konstruktive Bewerbung sein. Für den Vorstand sind folgende Punkte
Hilfreich um sich ein Bild des Bewerbers zu machen.
Name
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
E-Mail
Kinder die Mithelfen, Alter
Foto
Beruf/Tätigkeit
Handwerkliche Fähigkeiten, wer hilft mit im Garten.
Erfahrungen als Kleingärtner
Erfahrungen als Vorstand
Welche Vorstellungen habe ich an Größe, Ablösesumme maximal.

Der 
Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft im Verein, nicht die Reihenfolge oder der
abgebende Pächter.

Einen Ratgeber zum Thema finden Sie hier:
https://www.gartenfreunde-lv-brandenburg.de/service/kleingartenfibel

Hinweise vom Vorstand: Bitte bei Ihren Planungen beachten siehe unten.

                             

                                                                 Liebe Gartenfreunde!

Erläuterungen zur Dreiteilung – kleingärtnerische Nutzung.

Der Vorstand weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass jeder Pächter seinen Garten ordnungsgemäß bewirtschaften muss, so dass eine ertragsorientierte kleingärtnerische Nutzung vorliegt. Damit dem Bundeskleingartengesetz entsprochen wird, ist eine Dreiteilung der eigenen Pachtfläche vorgeschrieben (Bundesgerichtshof).


1. Ziergarten            (Ziergehölze, Blumen)
2. Erholungsraum   (Laube, Sitzfläche, Rasen)
3. Nutzgarten           (Gartenbauerzeugnisse)


Was bedeutet Dreiteilung?
Hier wird ihre Pachtfläche in qm durch drei geteilt. Diese Größe ist die Anbaufläche für Gartenbauerzeugnisse.


Was sind Gartenbauerzeugnisse?
Unter Gartenbauerzeugnisse sind insbesondere Obstgehölze, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen und Feldfruchtpflanzen zu verstehen, die durch Nutzung von Beeten, Frühbeetkästen, Hochbeeten, Kleingewächshaus, Kompostplatz und ähnliches gewonnen werden.

Diese Information bezieht sich auf die Satzung § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins -
Punkt drei:

„die fachliche Betreuung der Mitglieder für eine ertragsorientierte kleingärtnerische Betätigung“.
Weiterhin beruht diese Information auf der Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Vereins. 

Weitere freie Gärten finden sie im Stadtgebiet von Erfurt auf der Website
vom Stadtverband hier.