Daueraushang  01/ 2023                                   

                                                 Liebe Gartenfreunde!

Empfehlungen:  Was tun bei Trockenheit im Garten?

In den zwei vergangenen Jahren hatten wir gerade mal etwas über die Hälfte der üblichen Regenmengen. Dazu kommen hohe Temperaturen.

Regenwasser sammeln
Hat besondere Bedeutung für unsere Gärten.

Richtig gießen

Lieber einmal durchdringend, als täglich wenig.

Beete hacken

Erde lockern und Boden durchhacken, um trockene rissige Erde zu verhindern – in lockerer Gartenerde verdunstet weniger Wasser.

Beete mulchen

Mulchen vermindert die Bodenverdunstung. Als Material eignet sich Heu, Laub, Stroh, aber auch Pappe (unbedruckt) oder Mulchfolie.

Trockenes Material verhindert Schnecken

Dünne Schichten und abgetrocknetes Material verhindert meist auch ein Einnisten von Schnecken.

Mulchen im Obstgarten

Beerensträucher und Himbeeren gedeihen gut mit einer Schicht aus Mulch und Steinmehl. Auch den Obstbäumen bekommt diese Behandlung gut.

Mulchen im Gemüsegarten

Tomaten lieben einen nährenden Mulch auf ihren Füßen, auch Rasenschnitt, feucht warm und locker. Beim Gießen sollten die Blätter der Pflanzen nicht nass werden. Humus, keinen Torfmull verwenden.

Rasen mähen

Den Rasen bei Hitze seltener mähen. Kurz gemähtes Gras verbrennt leicht.

Aussaat im Sommer

Am besten abends oder morgens in einem gut vorbereiteten Beet. Erde lockern, mit Wasser benetzen und durchhacken. Nach dem Säen gut wässern und mit Vlies abdecken.

Bodendecker

Bodendecker pflanzen und mit Fließ abdecken, um eine Verdunstung der Bodenfeuchte zu verhindern – im Winter auch Kälteschutz.

Quelle: Hinweise des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. (06.07.2022).

Weitere Hinweise zur Verwendung resistenter Gemüsesorten sind online:
www.kgv-petersberg-erfurt.de/schaukasten

Fachberater Garten Volker Rossow KGV „Am Petersberg e.V.“ 2023

 

Online Aushang 01/2023

Quelle: Zeitschrift „Garten Flora“ 02/2023 Seite 54 bis 57. Autor Achim Werner.

Empfehlungen für resistente und tolerante Gemüsesorten.

Möglicherweise gibt es unter den Gartenfreunden keine guten Erfahrungen mit dem Anbau von Gemüse. Was tun? Hier gibt eine Liste mit aktuellen Hinweisen. Bei Beachtung dieser, kann dadurch auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln minimiert werden.

Sortenempfehlung:

  • Möhren:
    Larven – gegen Möhrenfliege, Sorte: „Flyaway“
    Pilzkrankheit - gegen Möhrenschwärze Sorten: „Chantenay Royale“, „Bolero“, „Rothild“
  • Kohl:
    Larven – gegen Kohlhernie, Sorten:
    bei Chinakohl „Parkin F1“,
    bei Blumenkohl „Clapton F1“,
    bei Weißkohl „Kilaton“
  • Erbsen:
    Pilzkrankheit – gegen Erbsenmehltau, Sorte: „Nairobi“, „Delicata“,
    „Vitara“, „Sweet Horizon“, „Zuccola“
  • Tomaten:
    Pilzkrankheit – gegen Braunfäule, Sorte: „Philovita F1“, „Cuban Pink“,
    „Ferline F1“, „Phantasia F1“, „De Berao“
    Viruskrankheiten: „Delizia F1“, „Agro F1“, „Philovita F1“
  • Gurken:
    Pilzkrankheit – gegen Mehltau, Sorten: gegen Echten Mehltau, „Diamant F1“, „Excelsior“, „Paska“, „La Diva“,
    gegen Falschen Mehltau, „Excelsior“, „Paska“, „Marketmore 76“
    Viruskrankheiten: „Loustik“, „Salamanda F1“, „Corentine F1“
  • Blattgemüse:
    Pilzkrankheit – gegen Falschen Mehltau, Sorten:
    bei Spinat, „Tarpy F1“, „Monnopa“, „Celesta“, „Industra“, „Toucan RZ“,
    bei Gartensalat, „John“, „Estelle“,“ Salanova“, „Gohar“, „Lollo Bionda/Onyx“,
    bei Feldsalat, „Favor“, „Elan“, „Polar“, „Vit“, „Gala“

  • Stangenbohnen:
    Bakterienkrankheit – gegen Fettfleckenkrankheit, Sorte: „Hilda“
  • Buschbohnen:
    Pilzkrankheit – gegen Brennfleckenkrankheit und Fettfleckenkrankheit, Sorten: „Modesto“, „Dorado“ (gelb), „Odeon“, „Voleta“ (gelb), „Sigma“, „Faraday“, „Jutta“, „Domino“, „Quincy“, „Duplika“ (nur Brennflecken), „Speedy“ (nur Brennflecken)
  • Salat:
    Blattläuse – gegen Blattlausbefall, Sorten:
    bei Kopfsalat „Estelle“, „Cosima“, „Sylvesta“, „Smile“,
    bei Lollo „Onyx“, „Starix“,
    bei Pflücksalat „Elixier“, „Kyrio“
    bei Eisbergsalat „Barcelona“, „Carthagenas“
  • Paprika:
    Viren – gegen Viruskrankheiten, Sorten: „Mavras“, „Lamuyo F1“, „Bontempi F1“
  • Kartoffeln: Viren – gegen Viruskrankheiten, Sorten: „Cilena“, „Quadriga“

 

 Fachberater Garten Volker Rossow. 2023

KGV Am Petersberg

 


 

Daueraushang  01/ 2022
                                   

                                                 Liebe Gartenfreunde!

Empfehlungen zur ökologischen Aufwertung unserer Gartenanlage.

Wie im Mitgliederbrief 2021 angedeutet, möchte der Vorstand auf das Ziel der ökologischen Aufwertung der Gartenanlage hinarbeiten. Viele Publikationen beschreiben den ökologischen Gedanken. Folgende Punkte beziehen sich u. a. auf eine Ausgabe des Allgemeinen Anzeiger vom 19.02.2021.


Sammeln und Kompostieren von gesunden Pflanzenresten. Im Garten dient der Kompost als Dünger und als Topferde.

Transportwege mit dem eigenen PKW zur Entsorgungsstelle der Grünabfälle bitte minimieren. Im Frühjahr werden Grüncontainer bereitgestellt.

Abgeschnittene und gehäckselte Pflanzenreste dienen als Mulchmaterial zur  Bodenabdeckung.

Sogenannte „Gründüngung“ wird angewendet, um dem Boden Nährstoffe vor
oder nach der Ernte zurückzugeben.  

Als Zierpflanzen werden Wildvarianten empfohlen, diese sind robuster. Im Gemüsegarten regionale Sorten, diese sind angepasster.

Achtsam sein mit Plastik im Garten. Mikroplastik führt zur Bodenbelastung.

Substrate zur Aussaat lassen sich aus Kompost und Sand selbst herstellen.

Tiere und Insekten im Garten fördern. Nistmöglichkeiten, Überwinterungsplätze
und Nahrung anbieten. Hecken oder Totholzhaufen eignen sich gut dafür.

Schädlinge mit zugelassenen biologischen Mitteln bekämpfen.

Stauden möglichst erst im Frühjahr schneiden. Das schützt die Pflanzen im Winter und bietet Kleinstlebewesen Unterschlupf.

 
Weitere Hinweise bietet die aktuelle Kleingartenordnung Punkt 4 „Natur und umweltschützende Maßnahmen“

.

 

Daueraushang 02/2021

Leitfaden für Baumfällungen in Kleingärten der Landeshauptstadt Erfurt

Umwelt- und Naturschutzamt – untere Naturschutzbehörde

Kleingartenanlagen der Stadt Erfurt sind als baurechtlicher Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) definiert.
Daher ist hier neben dem Bundeskleingartengesetz auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten, die in Anlehnung an die Satzung der Landeshauptstadt  Erfurt zum Schutz des Baumbestandes im besiedelten Bereich (Baumschutzsatzung) vom 05. Februar 1999 mit Datum 18.08.2017, angewendet wird.

Um der kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 Abs. 1. BKleingG sowie den Belangen von Natur- und Artenschutz gerecht zu werden, wurde zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. vereinbart, den Gehölzbestand der Kleingartenanlagen schrittweise längerfristig umzubauen, insbesondere im Hinblick auf Fällung von kleingartenuntypischen Bäumen, wie Wald- und Parkbäumen (Laub- und Nadelbäume). Antragspflichtig sind Bäume mit einem Stammumfang von über 50 cm in 1 m Höhe. Obstbäume sind nur antragspflichtig, wenn sie als Ersatz für vorangegangene Fällungen gepflanzt wurden.

Die Fällung der betreffenden Gehölze kann im Zuge von
- Pächterwechsel,
- Verkehrssicherungspflicht oder
- stark beeinträchtigter kleingärtnerischer Nutzung beantragt werden.

Dafür ist bei der  unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt eine Eingriffsgenehmigung nach § 17 Abs. 3 BNSchG zu beantragen, wofür das online verfügbare Formular des Baumfällantrags der Stadt Erfurt genutzt werden kann.
Nach Antragseingang wird i.d.R. im Rahmen eines Ortstermins durch die untere Naturschutzbehörde überprüft, ob im Einzelfall ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt und ob dieser genehmigt wird.
Antragsteller ist der Pächter auf Flächen der Pachtgärten oder jeweilige Verein für die Gemeinschaftsflächen.

Bei Genehmigung der beantragten Fällung wird zudem in Abstimmung mit dem Pächter bzw. Antragsteller die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und der gegebenenfalls besonderen örtlichen Umstände erörtert. In der Regel wird von der unteren Naturschutzbehörde pro gefällten Baum mit einem Stammumfang ab 50 cm bis 100 cm die Pflanzung von einem Obstbaum-Hochstamm innerhalb der Kleingartenanlage, vorzugsweise in der betroffenen Gartenparzelle als Kompensationsmaßnahme  beauflagt. Die Ersatzbepflanzung müssen ungehindert
aufwachsen können (keine Höhenbegrenzung).

Bei Platzmangel kann alternativ die Pflanzung eines standortgerechten einheimischen Laubbaumes mit einer Pflanzstärke von 12/14 cm Stammumfang auf Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlage vorgesehen werden.

Kontakt: Stadtverwaltung Erfurt, Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergalle 18, 99085 Erfurt;
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel. 0361-655 2553

Abschrift im November 2020

 

 Hinweise für die Gartenfreunde!


- Ihre Bebauung darf nur insgesamt max. 24 qm Fläche betragen. Bitte vermeiden sie unerlaubte Bauten, sonst besteht eine Rückbaupflicht.  Ausnahmen sind genehmigte Bauten die vor dem 3. Oktober 1990 existiert haben. Einen Nachweis sollte sie spätestens bei Pächterwechsel zur Hand haben. Regelungen stehen in der Kleingartenordnung.

- Der Vorstand wurde darauf hingewiesen das auch eine Wertermittlung bei Pächterwechsel verpflichtend durchzuführen ist. Informationen hat der Vorstand.

  

Herzliche Grüße

Der Vorstand

 


 2020

Daueraushang 01/2020

Liebe Gartenfreunde!

Informationen für Mitglieder „fachliche Betreuung"

Erläuterungen zur Dreiteilung – kleingärtnerische Nutzung.
Der Vorstand weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass jeder Pächter seinen Garten ordnungsgemäß bewirtschaften muss, so dass eine ertragsorientierte kleingärtnerische Nutzung vorliegt. Damit dem Bundeskleingartengesetz entsprochen wird, ist eine Dreiteilung der eigenen Pachtfläche vorgeschrieben (Bundesgerichtshof).

1. Ziergarten (Ziergehölze, Blumen)
2. Erholungsraum (Laube, Sitzfläche, Rasen)
3. Nutzgarten (Gartenbauerzeugnisse)

Was bedeutet Dreiteilung?
Hier wird ihre Pachtfläche in qm durch drei geteilt. Diese Größe ist die Anbaufläche für Gartenbauerzeugnisse.

Was sind Gartenbauerzeugnisse?
Unter Gartenbauerzeugnisse sind insbesondere Obstgehölze, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen und Feldfruchtpflanzen zu verstehen, die durch Nutzung von Beeten, Frühbeetkästen, Hochbeeten, Kleingewächshaus, Kompostplatz und ähnliches gewonnen werden.

Diese Information bezieht sich auf die Satzung § 2 Zweck und Aufgaben des Vereins -
Punkt drei:
„die fachliche Betreuung der Mitglieder für eine ertragsorientierte kleingärtnerische Betätigung".
Weiterhin beruht diese Information auf der Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Gartenfreund Holger Werner nimmt die fachliche Betreuung (Fachberater) im Verein wahr. Bei Fragen bitte an Gartenfreund Holger Werner Telefon 0175 1428260 wenden.

Herzliche Grüße
Der Vorstand

 

Daueraushang  02/ 2020
                                   

                                                 Liebe Gartenfreunde!

 

Empfehlungen zur Sicherheit bei Feuern im Freien.

Die Garten Saison beginnt und es wird wieder gegrillt. Um einen gefahrlosen und
unbeschwerten Genuss zu erreichen gibt der Vorstand einige Empfehlungen. 

Hier in der Kleingartenanlage treten in der Regel  zwei Varianten von „offenen Feuer“ auf.
Es wird hier unterschieden zwischen Grillfeuer sprich Wirtschaftsfeuer
und  die
Verbrennung von zugelassen Brennstoffen in Feuerschalen/Feuerkörben,
diese werden als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer bezeichnet.

Beide Feuer dürfen nur mit zulässigen Brennmaterial betrieben werden. Hierzu gibt es in der Kleingartenordnung genaue Hinweise. Als wichtigster Punkt steht dort:

„das Verbrennen von Pflanzabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist grundsätzlich verboten.“ Eine Abfallbeseitigung durch Verbrennen ist ausgeschlossen.

Zulässiges Brennmaterial ist u.a. Holzkohle oder naturbelassenes stückiges Holz.
Um es als Brennmaterial zu verwenden muss dieses Holz durchgetrocknet sein.
Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Von dem Feuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen Stichwort Funkenflug, Windrichtung beachten.
  • Bei anhaltender Trockenheit (z. B. ab Waldbrandstufe 3) darf die Feuerstätte
    nicht betrieben werden.
  • Ausreichend Löschmittel bereithalten wie Wasser oder Sand.
  • Belästigungen durch Rauch und Gerüche sind auszuschließen.
  • Eine erwachsene Person soll ständig anwesend sein.
  • Anzünden nur mit handelsüblichen Anzünder, niemals mit Benzin oder
    Alkohol (Verpuffungsgefahr).
  • Das Feuer ist bis zum vollständigen Löschen der Glut zu beaufsichtigen.
    Die Feuerstätte darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut erloschen
    sind.
  • Im Notfall ist die Nummer 112 der Feuerwehr anzurufen.

Herzliche Grüße
Der Vorstand

 

Daueraushang 03/2020

Liebe Gartenfreunde!


Hier die Vorläufigen Termine für das Gartenjahr 2020

 

  • · Wasser anstellen am 28.März 2020 ab 9:00 Uhr - bitte vorher  eigene gültige Wasseruhr einbauen. Der korrekte Einbau der Wasseruhren wird vom Vorstand geprüft.
  • · 1. Mai Frühlingsfest in der Kantine.
  • · Gartenfest 27.Juni 2020 (immer letztes Juni-Wochenende).
  • · Ablesung Strom und Wasserzähler in 09/2020
       -> Bitte selbst im Formblatt eintragen- Abgabe bis 26.09.2020.
  • · Wasser abstellen am 31.Oktober geplant.

Geplante Arbeitseinsätze 2020:

Vorläufige Terminplanung der Arbeitseinsätze 2020:

04. April
23. Mai
20. Juni
22. August
26. September
24. Oktober

Der konkrete Termin wird separat im Aushang der Gartenanlage veröffentlicht.                                          Arbeitseinsatz ist immer samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der Termin zum Arbeitseinsatz ist gleichzeitig Sprechstunde des
Vorstandes.

 Herzliche Grüße

Der Vorstand

 

Daueraushang 04/2020


                                          Liebe Gartenfreunde!

Zum Wechsel der Wasseruhren.

48 von 85 Gärten haben eine abgelaufene Wasseruhr. Bitte sorgen Sie dafür, dass 2020 eine neue Uhr eingebaut ist. Die „alte“ Wasseruhr bitte zur Prüfung aufbewahren. Die Meldung über den Tausch, mit Angaben der alten und neuen Uhr über:
- Datum
- Zählernummer mit Herstellungsjahr
- Zählerstand
- Name und Gartennummer
bitte schriftlich in den Vereinsbriefkasten legen.
Zum Ablesetermin spätestens am 26. September 2020 Ihren Verbrauch in das Formular eintragen. Formular wir im September verteilt.

Der Vorstand wird veranlassen, dass Prüfungen zu den Wasseruhren in ihrem Garten durchgeführt werden, wir bitten um Verständnis.
Hinweis: Die Zähleruhren nicht länger als sechs Jahre in Betrieb lassen!

Euer Vorstand



Daueraushang 5/2020

 

Kleingartenverein (KGV)       

Am Petersberg e. V.

 www.kgv-petersberg-erfurt.de

Postanschrift:  H. Werner, Gutenbergstraße 9, 99092 Erfurt,  Mobil 0175-14 28 260

                                                  

 

Öffnungszeiten der Außentüren der Gartenanlage:

Mai bis September 8 : 00 bis 20 : 00 Uhr
Außerhalb der Sommerzeit sind die Außentüren generell
verschlossen zu halten.

 Ruhezeiten in der Gartenanlage:

- Wochentags von 13 : 00 bis 15 : 00 Uhr
- an Sonn.- und Feiertagen ganztägig

 

Kleingartenanlagen sind teil der städtischen Grünanlagen.

 Hunde bitte an der Leine führen.

 Für Vereinsmitglieder steht für private Feiern die „Kantine“ zur Verfügung. Informationen erhalten sie hier:

www.kgv-petersberg-erfurt.de/termine  Telefon Angela Reif
0162 90 93 948

 

 Herzliche Grüße                                           

Euer Vorstand